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Курсова робота - Теорія перекладу
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відповідно помилки, яка допускається при передачі волевиявлення (§ 121 НЦУ). Оскаржувач зобов’язаний відшкодувати збиток, понесений одній із сторін договору в результаті довіри до дійсності договору (наприклад поштові витрати), якщо основа (наприклад явна помилка) оскарження була не явною. При підступному обмані і протизаконній погрозі термін оскарження складає один рік при виявленні обману, відповідно, при відсутності обмеженого положення. Оскарження завжди виключене, коли з часу передачі волевиявлення перекреслено 30 років.

2. Annotation

Als Recht im objektiven Sinne bezeichnet man die Gesamtheit aller Vorschriften, die auf bestimmten Rechtsgebieten (z. B. "Recht des Bьrgerlichen Gesetzbuches", "Arbeitsrecht") gelten und die das Zusammenleben der Menschen regeln.

Unter Recht im subjektiven Sinne versteht man die Befugnis, die man hat und die sich aus dem objektiven Recht ergibt. Man hat das Recht, etwas zu tun, zu unterlassen, zu verbieten oder zu fordern.

Das gesamte Recht im objektiven Sinne kann man in Privatrecht und цffentliches Recht einteilen. Das Privatrecht beruht auf der Gleichberechtigung aller Rechtstrдger. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen diesen, d.h. die privaten Angelegenheiten des Einzelnen. Das цffentliche Recht beruht auf der Ьber- und Unterordnung. Es regelt die Rechtsverhдltnisse zwischen Staat, Gemeinden, Gemeindeverebдnden usw. untereinander und zum einzelnen Bьrger.

Eine andere Einteilung des Rechts ist die in zwingendes Recht und nachgiebiges Recht. Вeim Vorliegen zwingender Rechtsvorschriften (z. В. Recht der EheschlieЯung) ist eine andere Gestaltung durch Vereinbarung nicht mцglich. Nachgiebige Rechtsnormen (z. В. Kaufvertragsrecht) ge1ten nur fьr den Fall, dass keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Die geltenden Rechtsvorschriften kцnnen eine verschiedene Form haben. Man unter-scheidet das geschriebene Recht (Satzungsrecht) und das Gewohnheitsrecht.

Der weitaus grцЯte Теil des Rechts ist Satzungsrecht (gesetztes Recht), also geschriebenes Recht bzw. Gesetz im weiteren Sinne. Man unterscheidet hierbei:

1. Gesetze

2. Rechtsverordnungen

3. Autonome Satzungen

Gesetze werden grundsдtzlich durch die gesetzgebende Kцrperschaft (Legislative) erlassen (Bundestag, Land tag).

Rechtsverordnungen stehen im Rang unter den Gesetzen. Sie werden allgemein durch die Regierung erlassen (vgl. Art. 80 GG), sofern ein Gesetz eine ausdrьckliche Ermдchtigung hierzu gibt. Rechtsverordnungen enthalten z. В. die Regelung vоn Einzelheiten, wahrend im Gesetz nur die Grundzьge festgehalten werden.

Unter autonomen Satzungen versteht mаn die Selbstgesetzgebung der Kцrperschaften des Цffentlichen Rechts.

Fьr die Beteiligten sind autonome Satzungen wie Gesetze oder Rechtsverordnungen geltendes Recht.

Auch das nichtgeschriebene, also nichtgesetzte Recht, ist geltendes Recht. Zur Bildung vоn Gewohnheitsrecht kommt es, wenn wahrend eines lдngeren Zeitraumes ein bestimm-tes Verha1ten vоn den beteiligten Volkskreisen als Recht empfunden wird, Das Gewohn-heitsrecht spielt heute lediglich bei der Rechtsbildung durch Gerichtsgebrauch eine Rolle.

Keine Rechtsnormen sind Verkehrssitte und Handelsbrauche, sie kцnnen aber fьr die Recl1tsauslegung bedeutsam sein. Auch Allgemeine Geschдftsbedingungen, wie sie in vielen Brancllel1 bestellen ul1d sonstige Vertragsgrul1dlagel1, wie die "Verdingungsordnul1g fьr Bauleistungen" (VОВ), sind keine Rechtsnormen, haben aber in ihrer praktischen Аnwendung gesetzesдhnliche Bedeutung. Auch Verwaltungsverordnungen (Verwaltungsvorz. В. Lohnsteuerrichtlinien, sind keine fьr den Staatsbьrger bindenden Rechts-normen. Sie binden nur die Behцrden, аn die sie gerichtet sind.

Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter Personen nur Menschen. Aber nicht nur Menschen kцnnen Eigentum haben oder steuerpflichtig sein, sondern auch Verцgensmassen (sog. Stiftungen) oder Aktiengesellschaften. Daher faЯt das Recht den Begriff der Person weiter und versteht darunter аllе Trдger von Rechten und Pflichten. Sie sind аllе rechtsfдhig. Bei den Personen unterscheiden mаn deshalb natьrliche und juristische Personen.

Natьrliche Personen sind alle lebenden Menschen vоn der Vollendung der Geburt bis zum Tode. Sie sind rechtsfдhig und kцnnеn daher Trдger vоn Rechten und pflichten sein.

Juristische Personen - sie werden auch als Kцrperschaften und Ansta1ten1) bezeichnet im Gegensatz zu den natьrlichen Personen keine Lebewesen. Auch sie sind rechtsдhig und kцnnen daher Trдger vоn Rechten und pf1ichten sein.

Мan unterscheidet juristische Personen des Цffentlichen und solche des privaten Rechts. Die Rechtsverhдltnisse der Kцrperschaften bzw. Anstalten des цffentlichen Rechts wernach dem Цffentlichen Recht geregelt. Sie haben gewisse Macht- oder Hoheitsbefug(z. В. kцnnen die Industrie- und Handelskammern bestimmte Prьfungen abnehmen). Kцrperschaften des privaten Rechts haben keine Hoheitsbefugnisse.

Sachen sind kцrperliche Gegenstдnde (§ 90 ВСВ), also begrenzte oder begrenzbare Stьcke der den Menschen umgebenden Natur.

Bei den Sachen unterscheidet man Grundstьcke (Immobilien, das sind Teile der Erdobermit allem, was mit dem Boden fest verbunden ist) und bewegliche Sachen (Моbiliеn, das sind аllе sonstigen Sachen).

Die beweglichen Sachen kann mаn in vertretbare Sachen - sie lassen sich nach Zahl, МаЯ oder Gewicht bestimmten (§ 91 ВСВ) - und nicht vertretbare Sachen einteilen.

Wesentliche Bestandteile einer Sache kцnnen nicht voneinander getrennt werden, ohne daЯ der eine oder andere zerstцrt oder in seinem Wesen verдndert wird. Sie gehцren rechtiсh zusаmmеn (§ 93 ВGВ), d. h. weil die Hauptsache gehцrt, gehцren auch die wesent Bestand teile.

Zu den wesentlichen Веstandtеilеn eines Grundstьcks gehцren alle mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebдude (einschlieЯlich аllem, was zur Herdes Gebдudes еingеfьgt wurde) und Pflanzen (z. В. Obstbaume) (§ 94 ВСВ).

Zubehцr sind bewegliche Sachen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Hauptsache dienen (§§ 97,98 ВСВ).

Frьchte sind die Erzeugnisse (Nutzungen) einer Sache und die bеstimmungsmдЯigе Aus(§ 99 ВСВ).

Die Rechtssicherheit verlangt klare Regeln bezьglich der Zeit. Dabei unterscheidet man Zeitpunkt (Termine) und Zeitrдume (Fristen).

Unter einer Frist versteht man einen rechtlich bedeutsamen Zeitraum. ,,Ist fьr den Аnfang einer Frist .ein Ereignis


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