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Курсова робота - Теорія перекладу
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oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt mаЯ-gebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fallt" (§ 187 ВСВ).

Bei der Berechnung des Lebensalters wird dagegen der Tag der Geburt mitgerechnet. Bei еinеr Kьndigung muЯ die erforderliche Kьndigungsfrist vоll zwischen Кьndigung und wirksamеn Zeitpunkt liegen.

Ein Termin ist ein Zeitpunkt аn dem etwas geschehen soll. Fallt ein Termin auf einen Samstag oder auf einen gesetzlichen Feiertag, so tritt аn dessen Stelle der nдchstfolgende Werktag (§ 193 BGB).

Allgemein unterliegt ein Anspruch - das ist das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen - der Verjдhrung (§ 194 BGB). Dies bedeutet, daЯ der Verpflichtete nach Ablauf einer bestimmten Frist die Erfьllung des Anspruches verweigert kann (Einrede der Verjдhrung).

Nach Ablauf der Verjдhrungsfrist ist der Anspruch nicht erloschen, er kann aber nicht mehr realisiert werden, falls der Verpflichtete von seinem Recht der Einrede der Verjдhrung .Gebrauch macht.

Sinn der Verjдhrung ist die Rechtssicherheit. Wеnn heute ein Кaufmann kдme und wьrde behaupten, der Kдufеr hдtte vоr zehn Jahren eine bestimmte Ware nicht bezahlt, wьrde ihm der Beweis des Gegensehr schwer fаl1еn. Die Gerichte sollen nicht mit uralten Angelegenheiten behelligt werden.

Der Аblauf der Verjдhrungsfrist kann durch Hemmung oder durch Unterbrechung gewerden.

Die Hemmung der Verjдhrung bewirkt, daЯ die Zeit der Hemmung in die Verjдhrungsfrist nicht eingerechnet wird (§ 205 BGB). Das Verjahrungsende rьckt also entsprechend der Zeit der Hemmung hinaus.

Unterbrechungsgrьnde sind: Anerkennung des Anspruches durch den Schuldner аuf irgendeine Art (z. В. Stundungsgesuch, Zinszahlung, Abschlagszahlung, Sicherheitsleistung) (§ 208 BGB); gerichtSchritt seitens des Glдubigers (z. В. Кlageerhebung. Zustellung eines Mahnbescheides, Anmeldes Anspruchs im Konkursverfahren, ZwangsvollstreckungsmaЯnahmen).

Grundlage eines jeden Rechtsgeschдftes ist eine oder sind mehrere Willеnserklдrungеn. Мan versteht darunter jedes Verhalten, das auf einen Rechtserfolg gerichtet ist. Es muЯ also durch eine Willеnserklдrung eine Дnderung der bisherigen Rechtslage gewollt sein. Die Willеnserklдrungеn kцnnen ausdrьcklich (mьndlich oder schriftlich), durch schlьssiges Verhalten (z. В. Einwurf eines Geldstьckes in einen Warenautomaten oder Einsteigen in ein цffentliches Verkehrsmittel) oder in bestimmten Fallen auch stillschweigend (z. В. Nichtausnutzung einer vereinbarten Rьcktrittsfrist beim Кauf auf Probe) abgegeben werDie Wirksamkeit der Willеnsеrklдrung beginnt allgemein mit der Zustellung (еmрьrftige Willenserklдrung s. 66).

Bei der Auslegung vоn Willenserklдrungen ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht am buchstдblichen Ausdruck zu haften (§ 133 BGB).

Zweiseitige Rechtsgeschдfte, also Vertrage, kommen durch zwei miteinander ьbereinWillenserklдrungen zustande (z. В. Kaufvertrag, Mietvertrag, Dienstvertrag). Diese Erklдrungen dьrfen sich nicht nur dem Wortlaut nach decken, sondern mьssen auch dem gemeinten Inhalt nach ьbereinstimmen (kongruieren). Die Willenserklдrungen heiЯen allgemein Antrag und Аnnahmе.

Die meisten Rechtsgeschдfte sind auch formlos, also z. В. auch mьndlich, gьltig. Es еmрsich, wichtige Willenserklдrungen schriftlich festzulegen. Вei Vertragsabschlьssen kann zwischen den Partnern eine bestimmte Form vereinbart werden. Auf vielen Bestellvordrucken findet mаn etwa die Кlаusеl, daЯ mьndliche Nebenungьltig seien oder der schriftlichen Bestдtigung bedьrfen. In bestimmten fallen schreibt aber der Gesetzgeber eine besondere Form vor, die fьr die Gьltigkeit des Rechtsgeschдftes unbedingt einzuhalten ist (Formzwang). Die Form dient verschiedenen Schutzzwecken, z. В. dem Schutz vor Ьbereilung, der Schaffung einwandUnterlagen fьr цffеntliсhе Register usw.

Nichtigkeit heiЯt Ungьltigkeit. Ein nichtiges Rechtsgeschдft ist rechtlich ьberhaupt nicht zustande gekommen, auch wenn sich kein Partner auf die Nichtigkeit beruft. Eventuelle Leistungen sind zurьckzuerstatten.

1. Mangel der Geschдftsfдhigkeit oder Bewusstlosigkeit (§ 105 ВСВ)

2. Scheingeschдft (§ 117). Das Geschдft ist in Wirklichkeit von beiden Partnern nicht gewollt. Die Willenserklдrung ist nur zum Schein abgegeben.

З. Scherzgeschдft (§ 118). Bei ihm fehlt die Ernsthaftigkeit. Die nicht ernsthafte Willensдrung ist nichtig, wenn sie in der Erwartung abgegeben wird, daЯ das Scherzhafte erkannt werde.

4. VerstoЯ gegen die vorgeschriebene Form (§ 125).

5. VerstoЯ gegen ein gesetzliches Verbot (§ 134).

6. VerstoЯ gegen die guten Sitten (§ 138 BGB). Нierunter versteht man besonders Wuchergeschдfte (krasses Missverhдltnis zwischen Leistung und Gegenleistung und zusдtzlich Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels аn Urteilsverцgеn oder der erheblichen Willensschwache eines anderen).

Anfechtbare Rechtsgeschдfte sind im Gegensatz zu nichtigen erst einmal voll gьltig. Sie kцnnen aber angefochten werden und werden nur in diesem Falle von Anfang аn unьltig. Wenn sie nicht angefochten werden, bleiben sie gьltig.

Fьr die Anfechtung ist allgemein keine besondere Form vorgeschrieben; es empfiehlt sich aber bei grцЯeren Geschдften, einen eingeschriebenen Brief zu wдhlen und auch die Grьnde darzulegen.

Anfechtungsgrьnde sind:

1. Irrtum. "Wer bei der Abgabe einer Willenserklдrung ьber deren Inhalt im Irrtum war oder eine Еrklдrung dieses Inhalts ьberhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erдrung anfechten, wenn anzunehmen ist, daЯ er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verstдndiger Wьrdigung des Falles nicht abgegeben haben wьrde" (§ 119 BGB). Unter Irren versteht man das unbewuЯte Auseinanderfallen von Wille und Erklдrung (sich verschreiben, versprechen).

2. Arglistige Tдuschung (§ 123). Dazu gеhцrt insbesondere die Vorspiegelung falscher oder Unterdrьckung wahrer Tatsachen (das kann gleichzeitig strafrechtlich ein Betrug sein).

3. Widerrechtliche Drohung (§ 123 BGB)

Die Drohung ist nicht widerrechtlich, wenn mit einem verkehrsmдЯigen (einem von der Rechtsordnung gebilligten) Mittel gedroht wird, z. В. der Glдubiger droht mit der Zwangsvollstreckung, falls der Schuldner nicht zahlt.

Die Anfechtung wegen Irrtums oder


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